Was passiert nach einem Antrag auf Pflegeleistungen?
Die Pflegekasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein neutrales und unabhängiges Gutachten zu erstellen.
Dieser schlägt einen Termin für einen Hausbesuch vor. Selbstverständlich kann dieser bei Bedarf auch in einem Krankenhaus oder Pflegeheim stattfinden.
Die Gutachter des MDK sind examinierte Pflegekräfte oder Ärzte, sie stellen den persönlichen Hilfebedarf fest. Dazu sollten ausführlich alle Probleme im Rahmen der Pflege und Hauswirtschaft beschrieben werden. Eine Vertrauensperson oder ein bereits aktiver Pflegedienst kann hierbei behilflich sein. Zur Pflege zählen unter anderem die Körperpflege, Ernährung und eine noch vorhandene Mobilität. Außerdem werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkäufe, Nahrungsvorbereitung und Wohnungsreinigung berücksichtigt. Aus dem notwendigen Hilfebedarf wird mit Hilfe eines Zeitkorridors die jeweilige Pflegestufe errechnet.
Pflege und Demenz
Sollte die/der Pflegebedürftige an Demenz erkrankt sein, erfolgt zunächst ein Gespräch mit dem Antragsteller. Die so erhaltenen Informationen werden allerdings nicht ungeprüft unternommen, sondern anschließend mit Angehörigen oder Freunden besprochen. Auch hier ist es wichtig, das eine Vertrauensperson während des Hausbesuches anwesend ist. Die Diagnose "Demenz" bedeutet heutzutage kein Ausschlußkriterium mehr, auch wenn kein Pflegebedarf erforderlich ist. In diesem Fall kann der Antragsteller Betreuungsleistungen erhalten.
Was passiert nach dem Hausbesuch?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen fasst alle Informationen zu einem Gutachten zusammen. Dieses wird der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Auf dem Postweg erfolgt ein Bescheid über die Pflegestufe. Sollte der Bescheid aus Sichtweise des Pflegebedürftigen nicht den Tatsachen entsprechen, kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. In der Regel erfolgt dann ein Wiederholungsbesuch.
Vorbereitungen für den Hausbesuch
> für den Gutachter des MDK sollten sämtliche Probleme und Einschränkungen im Rahmen der Pflege dargestellt werden, nur so ist ein umfassendes Bild möglich
> hierbei kann ein Pflegetagebuch hilfreich sein, in diesem lassen sich pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten festhalten
> sämtliche Arztberichte sollten dem Gutachter zur Einsichtnahme vorgelegt werden
> wichtig ist ebenfalls ein aktueller Medikamentenplan, dieser dient dem Gutachter zur Orientierung
> eine Vertrauensperson, private Pflegekraft oder ein bereits aktiver Pflegedienst sollte beim Hausbesuch anwesend sein, um unter Umständen offene Fragen zu klären
> ist ein gesetzlicher Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt worden, ist dieser ebenfalls vorab zu informieren